AGBs

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Christiane Raffeiner – Kind und Kamera
Geburts-, Wochenbett- und Familienfotografie

Stand: September 2026

Diese AGB gelten für alle Buchungen bei Christiane Raffeiner, Fellnergasse 42, 7083 Purbach am Neusiedler See („Fotografin“), durch Kundinnen und Kunden als Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG („Kundin“).

I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Fotografie-Dienstleistungen der Fotografin, insbesondere Geburtsfotografie, Wochenbett-, Babybauch- und Familien, soweit die Kundin Verbraucherin im Sinne des KSchG ist.

1.2 Abweichende Bedingungen der Kundin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Fotografin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

1.4 Für Aufträge, bei denen die Auftraggeberin als Unternehmerin (z. B. im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit als Hebamme, Doula o. Ä.) auftritt – insbesondere Businessfotografie – gelten diese AGB nicht. Hierfür wird mit der jeweiligen Auftraggeberin ein gesonderter individueller Vertrag geschlossen.

II. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch die verbindliche Buchungsbestätigung der Fotografin zustande, die per E-Mail oder über das Buchungsformular auf kindundkamera.at erfolgt.

2.2 Angebote und Terminzusagen der Fotografin sind bis zur schriftlichen Buchungsbestätigung freibleibend.

2.3 Mit der Buchung bestätigt die Kundin, diese AGB sowie die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert zu haben.

III. Leistungsbeschreibung

3.1 Die Fotografin arbeitet dokumentarisch und ungestellt. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Posen, Motive, eine bestimmte Bildanzahl pro Situation oder ein bestimmtes künstlerisches Ergebnis; die kreative und technische Umsetzung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Fotografin.

3.2 Leistungsumfang, Dauer und Preis der jeweiligen Reportage ergeben sich aus dem gebuchten Paket bzw. dem individuellen Angebot.

3.3 Die Fotografin ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistung einer Vertretung zu bedienen (siehe Punkt 13), sofern die Kundin darüber informiert wird.

IV. Besonderheiten der Geburtsfotografie (Rufbereitschaft)

4.1 Bei Buchung einer Geburtsreportage vereinbaren die Parteien statt eines fixen Termins einen Bereitschaftszeitraum (z. B. ab vollendeter 37. bis zur 42. Schwangerschaftswoche), innerhalb dessen die Fotografin auf Abruf zur Verfügung steht.

4.2 Die Kundin verständigt die Fotografin so früh wie möglich über den Beginn der Geburt. Der Fotografin steht eine angemessene Anfahrtszeit zu; ein verspätetes Eintreffen aus Gründen außerhalb ihres Einflussbereichs (Verkehr, sehr schnelle Geburt, zeitgleiche andere Geburt) begründet keinen Mangel und keinen Schadenersatzanspruch.

4.3 Kann die Fotografin im Einzelfall trotz Bereitschaft nicht rechtzeitig anwesend sein, wird ausschließlich das Ausfallhonorar gemäß Punkt 6.4 fällig; ein weitergehender Anspruch der Kundin besteht nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Fotografin.

V. Honorar und Zahlung

5.1 Es gilt der zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarte Paketpreis laut Angebot/Preisliste. Die Fotografin ist Kleinunternehmerin gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG; es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

5.2 Bei Buchung ist eine pauschale Anzahlung in Höhe von € 200 bzw € 400 (bei Geburten)  zur Terminreservierung fällig. Der Termin bzw. Bereitschaftszeitraum gilt erst nach Zahlungseingang als reserviert.

5.3 Das Resthonorar ist nach Durchführung der Reportage bzw. mit Übergabe/Bereitstellung der Bilder per Rechnung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.4 Bei Zahlungsverzug ist die Fotografin berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verrechnen sowie angemessene Mahnspesen in Rechnung zu stellen.

VI. Terminverschiebung und Rücktritt

6.1 Verschiebung bei Geburtsfotografie: Innerhalb des vereinbarten Bereitschaftszeitraums (Punkt 4) ist eine Verschiebung des tatsächlichen Geburtstermins naturgemäß jederzeit kostenfrei möglich; hierfür wird keine Stornogebühr verrechnet.

6.2 Verlust der Schwangerschaft: in diesem Falle wird die Buchung ersatzlos storniert und die geleistete Anzahlung zur Gänze rückerstattet. Ein gesonderter Nachweis ist nicht erforderlich.

6.3 Termine mit fixem Datum (Wochenbett, Babybauch, Familie): Eine Verschiebung ist bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei späterer Verschiebung oder vollständigem Rücktritt der Kundin verbleibt die Anzahlung bei der Fotografin als Ausfallhonorar, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Bei Krankheit kann einmalig ein Ersatztermin vereinbart werden. Im Wochenbett können Termine aufgrund der unvorhersehbaren Umstände auch kurzfristig verschoben werden.

6.4 Rücktritt durch die Fotografin: Kann die Fotografin einen fest vereinbarten Termin aus eigenem Verschulden nicht wahrnehmen, wird der Kundin unverzüglich ein Ersatztermin angeboten oder die Anzahlung vollständig rückerstattet; weitere Ansprüche bestehen nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

VII. Bildauswahl, Bearbeitung und Lieferung

7.1 Die Fotografin trifft eine Vorauswahl der gelungensten Aufnahmen und bearbeitet diese in ihrem charakteristischen, dokumentarischen Stil (Licht, Farbe, Ausschnitt). Eine Weiterbearbeitung durch die Kundin (z. B. Filter, Zuschnitt, KI-Bearbeitung) ist nicht gestattet, soweit dies den Charakter des Werks beeinträchtigt.

7.2 Die vereinbarte Anzahl bearbeiteter Bilder wird der Kundin innerhalb von 3-4 Wochen nach dem Termin in digitaler Form (Online-Galerie/Download) zur Verfügung gestellt.

7.3 Nicht ausgewählte bzw. unbearbeitete Rohaufnahmen werden nicht herausgegeben.

7.4 Die Fotografin archiviert die finalen Bilddateien freiwillig für die Dauer von 12 Monaten nach Übergabe; danach besteht keine Pflicht zur weiteren Aufbewahrung. Die Kundin ist für eine eigene Sicherung verantwortlich.

VIII. Nutzungsrechte der Kundin

8.1 Mit vollständiger Bezahlung erhält die Kundin ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern für den privaten Gebrauch (Ausdruck, private Weitergabe an Familie/Freunde, private Social-Media-Nutzung).

8.2 Eine kommerzielle Nutzung, Weiterverkauf oder eine Nutzung durch Dritte (z. B. Unternehmen, Medien) bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

8.3 Bei jeder Veröffentlichung, insbesondere in sozialen Medien, ist die Fotografin nach Möglichkeit als Urheberin zu nennen (z. B. „Foto: Christiane Raffeiner – Kind und Kamera“).

8.4 Das Urheberrecht an den Bildern verbleibt gemäß § 74 UrhG bei der Fotografin.

IX. Verwendung der Bilder durch die Fotografin (Portfolio & Werbung)

9.1 Die Fotografin verwendet Bilder aus Reportagen nur dann für eigene Werbezwecke (Website, Portfolio, Social Media, Wettbewerbe, Print-Werbematerial), wenn die Kundin hierzu gesondert und ausdrücklich eingewilligt hat.

9.2 Diese Einwilligung erfolgt getrennt von diesen AGB mittels einer eigenen Einwilligungserklärung, in der die Kundin für jeden Verwendungszweck einzeln zustimmen oder ablehnen kann.

9.3 Die Einwilligung ist freiwillig, hat keinen Einfluss auf das Zustandekommen oder die Konditionen des Fotografievertrags und kann jederzeit formlos, insbesondere per E-Mail an foto@kindundkamera.at, mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Bilder werden auf Widerruf innerhalb angemessener Frist entfernt, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

9.4 Ohne diese gesonderte Einwilligung verwendet die Fotografin keine Bilder der Kundin bzw. ihrer Familie zu Werbezwecken – weder auf der Website noch in sozialen Medien noch anderweitig.

X. Fotos von Kindern und Minderjährigen

10.1 Bei Aufnahmen von minderjährigen Kindern erfolgt die Einwilligung gemäß Punkt 9 durch die obsorgeberechtigten Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

10.2 Die Fotografin behandelt Aufnahmen von Kindern mit besonderer Sorgfalt und verwendet sie nur im Rahmen der ausdrücklich erteilten Einwilligung.

10.3 Eltern können den Umfang der Einwilligung für ihre Kinder jederzeit einschränken oder widerrufen (siehe Punkt 9.3), auch wenn die übrige Familie einer Verwendung zugestimmt hat.

XI. Datenschutz

11.1 Die Fotografin verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Adresse, Kontaktdaten, Bilddaten) ausschließlich zur Vertragserfüllung, Terminorganisation und – soweit gesondert eingewilligt – für Werbezwecke gemäß Punkt 9.

11.2 Details zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und den Rechten der Kundin (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde) sind der gesonderten Datenschutzerklärung auf kindundkamera.at zu entnehmen, die integrierender Bestandteil der Buchung ist.

11.3 Werbe-E-Mails (Newsletter) werden nur nach separater, ausdrücklicher Anmeldung (Opt-in) versendet und können jederzeit über einen Abmeldelink widerrufen werden.

XII. Haftung

12.1 Die Fotografin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fotografin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

12.3 Für den Verlust oder die Beschädigung von Bilddateien durch technisches Versagen (z. B. Speicherkartenfehler) haftet die Fotografin nach Maßgabe von Punkt 12.1 und 12.2; ein Anspruch auf Wiederholung der Aufnahmen besteht naturgemäß nicht, wenn es sich um ein einmaliges Ereignis (z. B. eine Geburt) handelte.

12.4 Äußere Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin (Wetter bei Outdoor-Shootings, medizinische Komplikationen, Verhalten Dritter) begründen keine Haftung der Fotografin.

XIII. Verhinderung der Fotografin

13.1 Ist die Fotografin aus wichtigem Grund (Krankheit, familiärer Notfall, Unfall) an der Leistungserbringung verhindert, informiert sie die Kundin unverzüglich und bemüht sich nach Möglichkeit um eine qualifizierte Vertretung.

13.2 Lehnt die Kundin die angebotene Vertretung ab oder kommt keine Vertretung zustande, wird die geleistete Anzahlung vollständig rückerstattet oder ein Alternativtermin vereinbart; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

XIV. Anwesenheit Dritter

14.1 Sind bei einer Geburt oder einem Shooting weitere Personen anwesend (z. B. Hebamme, Doula, Geschwisterkinder), obliegt es der Kundin, deren Einverständnis mit der fotografischen Dokumentation einzuholen, soweit diese erkennbar mitabgebildet werden.

XV. Gewährleistung

15.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Geringfügige, dem dokumentarischen Charakter der Fotografie geschuldete Abweichungen (z. B. Unschärfe durch Bewegung, natürliche Lichtverhältnisse) stellen keinen Mangel dar, sofern sie dem vereinbarten Stil entsprechen.

XVI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPR und des UN-Kaufrechts.

16.2 Für Klagen gegen Verbraucherinnen mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigungsort im Inland ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel dieser Ort liegt. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen des Aufenthaltsstaates der Kundin bleiben unberührt.

XVII. Schlussbestimmungen

17.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

17.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird sie durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Christiane Raffeiner – Kind und Kamera
Geburts-, Wochenbett- und Familienfotografie

Stand: September 2026

Diese AGB gelten für alle Buchungen bei Christiane Raffeiner, Fellnergasse 42, 7083 Purbach am Neusiedler See („Fotografin“), durch Kundinnen und Kunden als Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG („Kundin“).

I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Fotografie-Dienstleistungen der Fotografin, insbesondere Geburtsfotografie, Wochenbett-, Babybauch- und Familien, soweit die Kundin Verbraucherin im Sinne des KSchG ist.

1.2 Abweichende Bedingungen der Kundin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Fotografin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

1.4 Für Aufträge, bei denen die Auftraggeberin als Unternehmerin (z. B. im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit als Hebamme, Doula o. Ä.) auftritt – insbesondere Businessfotografie – gelten diese AGB nicht. Hierfür wird mit der jeweiligen Auftraggeberin ein gesonderter individueller Vertrag geschlossen.

II. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch die verbindliche Buchungsbestätigung der Fotografin zustande, die per E-Mail oder über das Buchungsformular auf kindundkamera.at erfolgt.

2.2 Angebote und Terminzusagen der Fotografin sind bis zur schriftlichen Buchungsbestätigung freibleibend.

2.3 Mit der Buchung bestätigt die Kundin, diese AGB sowie die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert zu haben.

III. Leistungsbeschreibung

3.1 Die Fotografin arbeitet dokumentarisch und ungestellt. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Posen, Motive, eine bestimmte Bildanzahl pro Situation oder ein bestimmtes künstlerisches Ergebnis; die kreative und technische Umsetzung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Fotografin.

3.2 Leistungsumfang, Dauer und Preis der jeweiligen Reportage ergeben sich aus dem gebuchten Paket bzw. dem individuellen Angebot.

3.3 Die Fotografin ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistung einer Vertretung zu bedienen (siehe Punkt 13), sofern die Kundin darüber informiert wird.

IV. Besonderheiten der Geburtsfotografie (Rufbereitschaft)

4.1 Bei Buchung einer Geburtsreportage vereinbaren die Parteien statt eines fixen Termins einen Bereitschaftszeitraum (z. B. ab vollendeter 37. bis zur 42. Schwangerschaftswoche), innerhalb dessen die Fotografin auf Abruf zur Verfügung steht.

4.2 Die Kundin verständigt die Fotografin so früh wie möglich über den Beginn der Geburt. Der Fotografin steht eine angemessene Anfahrtszeit zu; ein verspätetes Eintreffen aus Gründen außerhalb ihres Einflussbereichs (Verkehr, sehr schnelle Geburt, zeitgleiche andere Geburt) begründet keinen Mangel und keinen Schadenersatzanspruch.

4.3 Kann die Fotografin im Einzelfall trotz Bereitschaft nicht rechtzeitig anwesend sein, wird ausschließlich das Ausfallhonorar gemäß Punkt 6.4 fällig; ein weitergehender Anspruch der Kundin besteht nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Fotografin.

V. Honorar und Zahlung

5.1 Es gilt der zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarte Paketpreis laut Angebot/Preisliste. Die Fotografin ist Kleinunternehmerin gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG; es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

5.2 Bei Buchung ist eine pauschale Anzahlung in Höhe von € 200 bzw € 400 (bei Geburten)  zur Terminreservierung fällig. Der Termin bzw. Bereitschaftszeitraum gilt erst nach Zahlungseingang als reserviert.

5.3 Das Resthonorar ist nach Durchführung der Reportage bzw. mit Übergabe/Bereitstellung der Bilder per Rechnung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.4 Bei Zahlungsverzug ist die Fotografin berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verrechnen sowie angemessene Mahnspesen in Rechnung zu stellen.

VI. Terminverschiebung und Rücktritt

6.1 Verschiebung bei Geburtsfotografie: Innerhalb des vereinbarten Bereitschaftszeitraums (Punkt 4) ist eine Verschiebung des tatsächlichen Geburtstermins naturgemäß jederzeit kostenfrei möglich; hierfür wird keine Stornogebühr verrechnet.

6.2 Verlust der Schwangerschaft: in diesem Falle wird die Buchung ersatzlos storniert und die geleistete Anzahlung zur Gänze rückerstattet. Ein gesonderter Nachweis ist nicht erforderlich.

6.3 Termine mit fixem Datum (Wochenbett, Babybauch, Familie): Eine Verschiebung ist bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei späterer Verschiebung oder vollständigem Rücktritt der Kundin verbleibt die Anzahlung bei der Fotografin als Ausfallhonorar, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Bei Krankheit kann einmalig ein Ersatztermin vereinbart werden. Im Wochenbett können Termine aufgrund der unvorhersehbaren Umstände auch kurzfristig verschoben werden.

6.4 Rücktritt durch die Fotografin: Kann die Fotografin einen fest vereinbarten Termin aus eigenem Verschulden nicht wahrnehmen, wird der Kundin unverzüglich ein Ersatztermin angeboten oder die Anzahlung vollständig rückerstattet; weitere Ansprüche bestehen nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

VII. Bildauswahl, Bearbeitung und Lieferung

7.1 Die Fotografin trifft eine Vorauswahl der gelungensten Aufnahmen und bearbeitet diese in ihrem charakteristischen, dokumentarischen Stil (Licht, Farbe, Ausschnitt). Eine Weiterbearbeitung durch die Kundin (z. B. Filter, Zuschnitt, KI-Bearbeitung) ist nicht gestattet, soweit dies den Charakter des Werks beeinträchtigt.

7.2 Die vereinbarte Anzahl bearbeiteter Bilder wird der Kundin innerhalb von 3-4 Wochen nach dem Termin in digitaler Form (Online-Galerie/Download) zur Verfügung gestellt.

7.3 Nicht ausgewählte bzw. unbearbeitete Rohaufnahmen werden nicht herausgegeben.

7.4 Die Fotografin archiviert die finalen Bilddateien freiwillig für die Dauer von 12 Monaten nach Übergabe; danach besteht keine Pflicht zur weiteren Aufbewahrung. Die Kundin ist für eine eigene Sicherung verantwortlich.

VIII. Nutzungsrechte der Kundin

8.1 Mit vollständiger Bezahlung erhält die Kundin ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern für den privaten Gebrauch (Ausdruck, private Weitergabe an Familie/Freunde, private Social-Media-Nutzung).

8.2 Eine kommerzielle Nutzung, Weiterverkauf oder eine Nutzung durch Dritte (z. B. Unternehmen, Medien) bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

8.3 Bei jeder Veröffentlichung, insbesondere in sozialen Medien, ist die Fotografin nach Möglichkeit als Urheberin zu nennen (z. B. „Foto: Christiane Raffeiner – Kind und Kamera“).

8.4 Das Urheberrecht an den Bildern verbleibt gemäß § 74 UrhG bei der Fotografin.

IX. Verwendung der Bilder durch die Fotografin (Portfolio & Werbung)

9.1 Die Fotografin verwendet Bilder aus Reportagen nur dann für eigene Werbezwecke (Website, Portfolio, Social Media, Wettbewerbe, Print-Werbematerial), wenn die Kundin hierzu gesondert und ausdrücklich eingewilligt hat.

9.2 Diese Einwilligung erfolgt getrennt von diesen AGB mittels einer eigenen Einwilligungserklärung, in der die Kundin für jeden Verwendungszweck einzeln zustimmen oder ablehnen kann.

9.3 Die Einwilligung ist freiwillig, hat keinen Einfluss auf das Zustandekommen oder die Konditionen des Fotografievertrags und kann jederzeit formlos, insbesondere per E-Mail an foto@kindundkamera.at, mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Bilder werden auf Widerruf innerhalb angemessener Frist entfernt, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

9.4 Ohne diese gesonderte Einwilligung verwendet die Fotografin keine Bilder der Kundin bzw. ihrer Familie zu Werbezwecken – weder auf der Website noch in sozialen Medien noch anderweitig.

X. Fotos von Kindern und Minderjährigen

10.1 Bei Aufnahmen von minderjährigen Kindern erfolgt die Einwilligung gemäß Punkt 9 durch die obsorgeberechtigten Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

10.2 Die Fotografin behandelt Aufnahmen von Kindern mit besonderer Sorgfalt und verwendet sie nur im Rahmen der ausdrücklich erteilten Einwilligung.

10.3 Eltern können den Umfang der Einwilligung für ihre Kinder jederzeit einschränken oder widerrufen (siehe Punkt 9.3), auch wenn die übrige Familie einer Verwendung zugestimmt hat.

XI. Datenschutz

11.1 Die Fotografin verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Adresse, Kontaktdaten, Bilddaten) ausschließlich zur Vertragserfüllung, Terminorganisation und – soweit gesondert eingewilligt – für Werbezwecke gemäß Punkt 9.

11.2 Details zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und den Rechten der Kundin (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde) sind der gesonderten Datenschutzerklärung auf kindundkamera.at zu entnehmen, die integrierender Bestandteil der Buchung ist.

11.3 Werbe-E-Mails (Newsletter) werden nur nach separater, ausdrücklicher Anmeldung (Opt-in) versendet und können jederzeit über einen Abmeldelink widerrufen werden.

XII. Haftung

12.1 Die Fotografin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fotografin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

12.3 Für den Verlust oder die Beschädigung von Bilddateien durch technisches Versagen (z. B. Speicherkartenfehler) haftet die Fotografin nach Maßgabe von Punkt 12.1 und 12.2; ein Anspruch auf Wiederholung der Aufnahmen besteht naturgemäß nicht, wenn es sich um ein einmaliges Ereignis (z. B. eine Geburt) handelte.

12.4 Äußere Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin (Wetter bei Outdoor-Shootings, medizinische Komplikationen, Verhalten Dritter) begründen keine Haftung der Fotografin.

XIII. Verhinderung der Fotografin

13.1 Ist die Fotografin aus wichtigem Grund (Krankheit, familiärer Notfall, Unfall) an der Leistungserbringung verhindert, informiert sie die Kundin unverzüglich und bemüht sich nach Möglichkeit um eine qualifizierte Vertretung.

13.2 Lehnt die Kundin die angebotene Vertretung ab oder kommt keine Vertretung zustande, wird die geleistete Anzahlung vollständig rückerstattet oder ein Alternativtermin vereinbart; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

XIV. Anwesenheit Dritter

14.1 Sind bei einer Geburt oder einem Shooting weitere Personen anwesend (z. B. Hebamme, Doula, Geschwisterkinder), obliegt es der Kundin, deren Einverständnis mit der fotografischen Dokumentation einzuholen, soweit diese erkennbar mitabgebildet werden.

XV. Gewährleistung

15.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Geringfügige, dem dokumentarischen Charakter der Fotografie geschuldete Abweichungen (z. B. Unschärfe durch Bewegung, natürliche Lichtverhältnisse) stellen keinen Mangel dar, sofern sie dem vereinbarten Stil entsprechen.

XVI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPR und des UN-Kaufrechts.

16.2 Für Klagen gegen Verbraucherinnen mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigungsort im Inland ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel dieser Ort liegt. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen des Aufenthaltsstaates der Kundin bleiben unberührt.

XVII. Schlussbestimmungen

17.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

17.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird sie durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam.

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